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   BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79   

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BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79 (https://dejure.org/1979,380)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1979 - 4 N 1.79 (https://dejure.org/1979,380)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1979 - 4 N 1.79 (https://dejure.org/1979,380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle betreffend die Bayerische Verordnung über Zuständigkeiten im Planfeststellungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) - Übertragung der Zuständigkeit für Anhörung und Planfeststellung auf eine einzige Behörde - Luftverkehrsverwaltung als ...

  • bverwge-wolterskluwer

    GG Art. 73 Nr. 6, 85, ... 87 d Abs. 2; LuftVG §§ 10 Abs. 1 und 2, 31 Abs. 2; VO der Bayerischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten im Planfeststellungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz vom 22. Dezember 1959 § 1; VwGO § 47 Abs. 5
    Behördenorganisation im luftrechtlichen Planfeststellungsverfahren; Beiladung im Vorlegungsverfahren nach § 47 Abs. 5 VwGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle betreffend die Bayerische Verordnung über Zuständigkeiten im Planfeststellungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz; Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde; Übertragung der Zuständigkeit für Anhörung und Planfeststellung auf eine einzige Behörde; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 344
  • NJW 1980, 1706
  • MDR 1980, 256
  • DÖV 1980, 138
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Die bundesrechtliche Regelung beschränkt sich vielmehr darauf, Planfeststellungsbehörde und Anhörungsbehörde als Behörden allein von ihrer Funktion her zu umschreiben (vgl. - für die bundesfernstraßenrechtliche Auftragsverwaltung - Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 15 S. 15 [16]).

    In seinem schon zitierten Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - (a.a.O. S. 20) hat er dazu unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung insbesondere ausgeführt, es könne keine Rede davon sein, daß die Länder - zumal die kleineren Länder und insbesondere die Stadtstaaten - bundesrechtlich gezwungen wären, für die nach ihrer unterschiedlichen Funktion im Bundesfernstraßengesetz angesprochenen Behörden jeweils besondere Organe zu schaffen, auch wenn dies dem Behördenaufbau des jeweiligen Landes zuwiderlaufen würde; erst recht gehe es nicht an, aus den verschiedenen Behördenfunktionsbezeichnungen im Bundesfernstraßengesetz eine Art bundesrechtlichen Gebots der Gewaltenteilung für die Behördenorganisation der Länder herzuleiten.

    Die Antragstellerin ist allerdings der Meinung, daß die vom beschließenden Senat in dem erwähnten Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - im Blick auf das Verwaltungsverfahren allgemein entwickelten Grundsätze zur Zulässigkeit der Konzentration mehrerer Verwaltungszuständigkeiten bei einer einzigen Landesbehörde jedenfalls nicht für das besondere Verwaltungsverfahren bei der Planfeststellung gelten könnten.

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Geschieht dies nicht, so hat für die in § 10 Abs. 2 Satz 1 LuftVG vorgesehene Stellungnahme zu gelten, was nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats unter vergleichbaren Voraussetzungen für ähnliche Mitwirkungsrechte zwischen verschiedenen Behörden gilt: Sie entfallen, wenn die für das behördliche Zusammenwirken vorausgesetzten mehreren Zuständigkeiten nach dem jeweiligen Organisationsrecht zulässigerweise bei einer einzigen Behörde zusammengefaßt werden (vgl. - zum Einvernehmen der Gemeinden mit der Baugenehmigungsbehörde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [271]; Beschluß vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 4 S. 1 [3]; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 17.72 -in BVerwGE 45, 207 [213]).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72

    Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Geschieht dies nicht, so hat für die in § 10 Abs. 2 Satz 1 LuftVG vorgesehene Stellungnahme zu gelten, was nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats unter vergleichbaren Voraussetzungen für ähnliche Mitwirkungsrechte zwischen verschiedenen Behörden gilt: Sie entfallen, wenn die für das behördliche Zusammenwirken vorausgesetzten mehreren Zuständigkeiten nach dem jeweiligen Organisationsrecht zulässigerweise bei einer einzigen Behörde zusammengefaßt werden (vgl. - zum Einvernehmen der Gemeinden mit der Baugenehmigungsbehörde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [271]; Beschluß vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 4 S. 1 [3]; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 17.72 -in BVerwGE 45, 207 [213]).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Über die Vorlegung hat der Senat in der Besetzung mit fünf Richtern durch Beschluß zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - in BVerwGE 56, 172).
  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Die durch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG verfassungsrechtlich gesicherte Trennung der Gewalten betrifft allein das Verhältnis von Legislative, Exekutive und Justiz und enthält ebensowenig wie das allgemeine Rechtsstaatsprinzip das Gebot einer weiteren Gewaltenteilung innerhalb einer der drei Gewalten oder das Gebot einer Selbstkontrolle der Verwaltung (zu letzterem vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 1973 - 2 BvL 43, 44/71 - in BVerfGE 35, 65 [73 ff.] zur Unbedenklichkeit des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens).
  • BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69

    Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Geschieht dies nicht, so hat für die in § 10 Abs. 2 Satz 1 LuftVG vorgesehene Stellungnahme zu gelten, was nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats unter vergleichbaren Voraussetzungen für ähnliche Mitwirkungsrechte zwischen verschiedenen Behörden gilt: Sie entfallen, wenn die für das behördliche Zusammenwirken vorausgesetzten mehreren Zuständigkeiten nach dem jeweiligen Organisationsrecht zulässigerweise bei einer einzigen Behörde zusammengefaßt werden (vgl. - zum Einvernehmen der Gemeinden mit der Baugenehmigungsbehörde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [271]; Beschluß vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 4 S. 1 [3]; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 17.72 -in BVerwGE 45, 207 [213]).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Dies hat der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 [347]; Beschluß vom 11. März 1981 - BVerwG 4 B 237, 238.80 - BVerwGE 62, 30 [31]; Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.81 - BVerwGE 67, 206).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Das Rechtsstaatsprinzip schränkt diese Wahlfreiheit nicht ein (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gehört zu den Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung, die den Ländern als Auftragsverwaltung übertragen worden sind (vgl. Art. 87 d Abs. 2 GG) - abgesehen von den hier nicht näher interessierenden Aufgaben, die in dem Katalog des § 31 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes, jetzt geltend in der Neufassung vom 14. Januar 1981 (BGBl. I S. 61) - LuftVG - im einzelnen aufgezählt sind -, auch die Planfeststellung (§ 10 LuftVG) für die nach § 8 LuftVG planfeststellungsbedürftigen Flugplätze (BVerwGE 58, 344 [347]).
  • BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    Danach bestehen erst recht keine durchgreifenden Bedenken, wenn der Landesgesetzgeber von der in § 22 Abs. 4 FStrG eingeräumten Delegationsmöglichkeit Gebrauch macht und die Aufgaben von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde organisatorisch bei einer Behörde zusammenfasst (vgl. dazu auch BVerwGE 58, 344 ).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 21.01

    Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden

    Das Rechtsstaatsprinzip schränkt diese Wahlfreiheit nicht ein (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05

    Westtangente Wurzen kann gebaut werden

    Die durch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG verfassungsrechtlich gesicherte Trennung der Gewalten betrifft allein das Verhältnis von Legislative, Exekutive und Justiz und enthält ebenso wenig wie das allgemeine Rechtsstaatsprinzip das Gebot einer weiteren Gewaltenteilung innerhalb einer der drei Gewalten oder das Gebot einer Selbstkontrolle der Verwaltung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.10.1979 - 4 N 1/79 - zit. n. juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.1981 - 4 B 237.80

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung -

    Seit dem Inkrafttreten des GG Art. 87d gehört die den Ländern durch LuftVG § 10 Abs. 1 S. 1 ursprünglich als eigene Verwaltungsangelegenheit übertragene luftverkehrsrechtliche Planfeststellung zur Auftragsverwaltung der Länder (Anschluß, BVerwG, 02.10.1979, 4 N 1/79, BVerwGE 58, 344 (347)).

    Seit dem Inkrafttreten des GG Art. 87d gehört die den Ländern durch LuftVG § 10 Abs. 1 Satz 1 ursprünglich als eigene Verwaltungsangelegenheit übertragene luftverkehrsrechtliche Planfeststellung zur Auftragsverwaltung der Länder (im Anschluß an BVerwGE 58, 344 (347) [BVerwG 02.10.1979 - 4 N 1/79]).

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 14.88

    Verwaltungsprozeßrecht: Beschwerdeberechtigung im Normenkontrollverfahren

    Insoweit kann auch offenbleiben, ob die Beschwerdeführerin entgegen der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 [BVerwG 02.10.1979 - 4 N 1/79]; allgemein zur Beiladung im Normenkontrollverfahren ferner Beschluß vom 12. März 1982, a.a.O.) einen Anspruch auf Beiladung im Nichtvorlagebeschwerdeverfahren hat.
  • BVerwG, 05.12.1980 - 4 C 28.77
    Sie enthält daher auch keine Einschränkung der Organisationsbefugnis der Länder in bezug auf die Frage, ob die Aufgaben der Planfeststellungsbehörde und diejenigen der Anhörungsbehörde zwei verschiedenen Landesbehörden übertragen oder ob sie bei einer einzigen Landesbehörde vereinigt werden sollen (vgl. Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 15 S. 15 [16]; ebenso - für das luftverkehrsrechtliche Planfeststellungsverfahren - Beschluß vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - in BVerwGE 58, 344).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 8 CS 10.2078

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Abschnittsbildung; Identität zwischen dem

    Sie enthält kein Gebot, innerhalb von drei Gewalten eine weitere Gewaltenteilung oder sonstige Maßnahmen zur Selbstkontrolle der Verwaltung vorzunehmen (vgl. BVerwG vom 2.10.1979 BayVBl. 1980, 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2010 - 3 R 284/09

    Vorläufiger Baustopp für Straßenbahnneubau in Halle abgelehnt

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2011 - 1 MR 19/10

    Streitwertbemessung bei einer nach § 2 UmwRG erhobenen (Verbands-) Klage nach

  • BVerwG, 28.08.1992 - 7 NB 6.92

    Rechtsmittel

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